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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digital Blaze e.U.
Webagentur Wien
Stand: Mai 2026

Schön, dass Sie sich für eine Zusammenarbeit mit Digital Blaze e.U. interessieren. Damit beide Seiten von Anfang an wissen, woran sie sind, regeln die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Rahmen unserer Zusammenarbeit. Sie sind bewusst klar und fair formuliert.

1. Geltungsbereich
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1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Digital Blaze e.U., Karl-Czerny-Gasse 4/2/41, 1200 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer" oder „Digital Blaze") und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Kunde").
1.2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG.Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern werden nicht eingegangen.
1.3. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, Digital Blaze stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
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2. Vertragspartner und Kontakt
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Vertragspartner ist:
Digital Blaze e.U.
Inhaber: Anton Blazevic
Karl-Czerny-Gasse 4/2/41, 1200 Wien, Österreich
Telefon: +43 699 17777752
E-Mail: anton@digitalblaze.at
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt Wien
Berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung (abrufbar unter www.ris.bka.gv.at)
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3. Leistungsumfang
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3.1. Digital Blaze erbringt Leistungen im Bereich der digitalen Werbe- und Webagentur, insbesondere:
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• Branding und Corporate Design
• UX/UI Design
• Webentwicklung (u. a. WordPress, Webflow, Shopify)
• Website Speed Optimization
• Suchmaschinenoptimierung (SEO)
• Performance Marketing (Google Ads, Meta Ads)
• Laufende Betreuungs- und Wartungsleistungen
3.2. Jedes Projekt wird individuell auf den Auftraggeber zugeschnitten. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige schriftliche Angebot bzw. die
Auftragsbestätigung. Vorgefertigte Pauschalpakete werden nicht angeboten.
3.3. Leistungserweiterungen, zusätzliche Funktionen oder Inhalte, die über den im Angebot beschriebenen Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden nach dem unter Punkt 8 genannten Stundensatz gesondert verrechnet.
3.4. Digital Blaze ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungen geeigneter Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Auswahl erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.

4. Angebot und Vertragsabschluss
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4.1. Angebote von Digital Blaze sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, für 30
Tage ab Angebotsdatum.
4.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Digital Blaze, durch
Gegenzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung
zustande. Eine Bestätigung per E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.
4.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Digital Blaze.
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5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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5.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte,
Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben vollständig, rechtzeitig und in einer für die
Verarbeitung geeigneten Form zur Verfügung.
5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm zur Verfügung gestellten Materialien
(insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Schriften, Videos) die erforderlichen Urheber-,
Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Rechte besitzt. Er stellt Digital Blaze von allen
Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen, einschließlich der Kosten
einer angemessenen Rechtsverteidigung.
5.3. Der Auftraggeber benennt einen für das Projekt verantwortlichen Ansprechpartner mit
entsprechender Entscheidungsbefugnis.
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5.4. Verzögerungen, die durch eine nicht oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen,
gehen nicht zu Lasten von Digital Blaze. Vereinbarte Termine verschieben sich in einem solchen Fall
entsprechend.
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6. Termine, Fristen und Projektverzögerungen
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6.1. Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von Digital Blaze ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine.
6.2. Bleibt der Auftraggeber mit der Lieferung erforderlicher Inhalte, Informationen oder Freigaben
länger als 30 Kalendertage nach schriftlicher Aufforderung in Verzug, ist Digital Blaze berechtigt, das
Projekt zu pausieren und die bis dahin erbrachten Leistungen zwischenabzurechnen.
6.3. Bleibt der Auftraggeber länger als 60 Kalendertage in Verzug, ist Digital Blaze berechtigt, das
Projekt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zu beenden und sämtliche bis dahin erbrachten
Leistungen abzurechnen. Punkt 12 (Stornierung) gilt sinngemäß.
6.4. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, längere Ausfälle wesentlicher
Infrastruktur (z. B. Internetanbieter, Hostingdienste) sowie sonstige unvorhersehbare und
unverschuldete Hindernisse befreien Digital Blaze für deren Dauer von der Einhaltung vereinbarter
Termine.
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7. Abnahme
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7.1. Nach Fertigstellung eines Werkes oder einer abgrenzbaren Teilleistung stellt Digital Blaze diese
dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme bereit.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bereitstellung
zu prüfen und entweder schriftlich abzunehmen oder konkret und schriftlich auf wesentliche Mängel
hinzuweisen.
7.3. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine ausdrückliche Abnahme noch eine schriftliche
Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung
produktiv nutzt (z. B. Live-Schaltung der Website).
7.4. Unwesentliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen
nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.5. Korrekturschleifen sind im Umfang des jeweiligen Angebots inkludiert. Über den vereinbarten
Umfang hinausgehende Änderungs- und Korrekturwünsche werden nach dem geltenden
Stundensatz gesondert verrechnet.
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8. Preise und Zahlungsbedingungen
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8.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern
nicht ausdrücklich anders angegeben.
8.2. Bei einmaligen Projektleistungen (z. B. Erstellung einer Website, Branding, Designprojekte) ist,
sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des
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vereinbarten Auftragswerts mit Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag (50 %) ist nach Fertigstellung
und Bereitstellung der Leistung fällig.
8.3. Bei wiederkehrenden bzw. laufenden Leistungen (insbesondere Wartungs- und
Betreuungsverträge, SEO-Retainer, laufende Performance-Marketing-Betreuung wie Google Ads und
Meta Ads sowie sonstige Retainerleistungen) ist das vereinbarte Entgelt für den jeweiligen
Abrechnungszeitraum zu 100 % im Voraus zu entrichten. Die Leistungserbringung erfolgt jeweils erst
nach Eingang der Vorauszahlung.
8.4. Mit der Leistungserbringung wird erst nach Eingang der Anzahlung bzw. Vorauszahlung
begonnen.
8.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
8.6. Zusatzleistungen, Mehraufwände und nach Aufwand abgerechnete Tätigkeiten werden, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, mit einem Stundensatz von EUR 110,00 netto pro angefangener
Stunde verrechnet.
8.7. Bei länger laufenden Projekten ist Digital Blaze berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem
Projektfortschritt zu legen.
8.8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur insoweit berechtigt, als seine
Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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9. Zahlungsverzug
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9.1. Bei Zahlungsverzug ist Digital Blaze berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für
unternehmensbezogene Geschäfte gemäß § 456 UGB zu verrechnen (derzeit 9,2 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz).
9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, im Falle des Verzuges die der
Auftragnehmerin entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier
Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines beauftragten
Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Digital Blaze nach erfolgloser Mahnung mit angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang
einzustellen.
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10. Nutzungs- und Urheberrechte
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10.1. Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (insbesondere Designs, Layouts, Konzepte,
Grafiken, Texte, Quellcode und sonstige Arbeitsergebnisse) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher aus dem Vertrag entstandenen Forderungen Eigentum bzw. urheberrechtlich geschütztes
Werk von Digital Blaze.
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10.2. Mit vollständiger Bezahlung räumt Digital Blaze dem Auftraggeber das nicht ausschließliche,
zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die für ihn erstellten Werke für den vertraglich
vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Bearbeitung, Weiterveräußerung oder Übertragung der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Digital Blaze.
10.3. Nicht ausgeführte oder vom Auftraggeber abgelehnte Entwürfe sowie alle nicht freigegebenen
Arbeitsergebnisse verbleiben samt aller Rechte bei Digital Blaze. Eine Nutzung dieser Entwürfe durch
den Auftraggeber ist unzulässig.
10.4. Software, Frameworks, Plugins, Schriften und sonstige Bestandteile von Drittanbietern
unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Digital Blaze schuldet insoweit
lediglich die Vermittlung der erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen der jeweiligen
Lizenzbedingungen.
10.5. Digital Blaze ist berechtigt, eigene Tools, Komponenten, Bibliotheken, Frameworks und
sonstiges, vor oder unabhängig vom Projekt entwickeltes Know-how, auch für andere Projekte
weiterzuverwenden.
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11. Hosting, Domains und Drittleistungen

11.1. Digital Blaze stellt kein eigenes Hosting und keine eigene Domainregistrierung zur Verfügung.
Hosting und Domains werden bei Bedarf bei spezialisierten Drittanbietern auf Wunsch und im
Namen des Auftraggebers eingerichtet bzw. verwaltet.
11.2. Es gelten die Vertrags- und Leistungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Digital Blaze
haftet nicht für Ausfälle, Leistungsstörungen, Datenverluste oder sonstige Mängel im
Verantwortungsbereich des Drittanbieters.
11.3. Verträge mit Drittanbietern werden, soweit möglich, auf den Auftraggeber lautend
abgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die anfallenden Kosten direkt oder ersetzt diese Digital Blaze
gegen Nachweis.

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12. Wartungs- und Betreuungsverträge
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12.1. Wartungs- und Betreuungsleistungen (z. B. laufende Updates, Sicherheitsprüfungen, kleinere
Anpassungen) werden im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags vereinbart. Inhalt und
Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
12.2. Wartungsverträge werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen und können von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat zum jeweiligen Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
12.3. Verbrauchte, im Pauschalumfang inkludierte Stundenkontingente verfallen mit Ablauf des
jeweiligen Abrechnungszeitraums und werden nicht in den Folgezeitraum übertragen, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
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13. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
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13.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt
gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse
vertraulich zu behandeln und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Dritten gegenüber
nicht offenzulegen.
13.2. Digital Blaze ist auf Wunsch des Auftraggebers gerne bereit, eine angemessene und
marktübliche Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) zu unterzeichnen. Entsprechende Vereinbarungen
sind an anton@digitalblaze.at zu übermitteln.
13.3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich
bekannt sind, dem Empfänger bereits vor der Übermittlung bekannt waren oder aufgrund
gesetzlicher Vorschriften offenzulegen sind.
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14. Datenschutz
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14.1. Digital Blaze verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
14.2. Soweit Digital Blaze im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B.
im Rahmen von Wartungs- oder Hostingvermittlung), schließen die Vertragspartner eine gesonderte
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
14.3. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Digital Blaze enthält die
Datenschutzerklärung unter https://digitalblaze.at/datenschutz.
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15. Referenznennung
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15.1. Digital Blaze ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und durchgeführte
Projekte (insbesondere Screenshots, Logos und Auszüge erstellter Werke) zu eigenen Werbe- und
Präsentationszwecken auf der eigenen Website, in sozialen Medien sowie in Portfolios zu
verwenden, jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
15.2. Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Bereits
gedruckte oder verbreitete Materialien sind davon nicht erfasst.
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16. Gewährleistung
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16.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
16.2. Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel unverzüglich, jedenfalls binnen angemessener Frist
nach Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die
rechtzeitige Rüge, gilt § 377 UGB.
16.3. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst Verbesserung oder Austausch innerhalb
angemessener Frist. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen kommen die übrigen
Gewährleistungsbehelfe in Betracht.
16.4. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf Eingriffe des Auftraggebers oder
Dritter, fehlerhafte Inhalte oder Materialien des Auftraggebers, unsachgemäße Bedienung,
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unterlassene Wartung, fehlende oder unterbliebene Updates sowie auf Software-, Hardware- oder
Schnittstellenänderungen bei Drittanbietern zurückzuführen sind.
16.5. Bei laufend weiterentwickelten Drittprodukten (z. B. Browser, CMS, Plugins, Schnittstellen)
kann eine dauerhafte Fehlerfreiheit nicht zugesichert werden.
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17. Haftung
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17.1. Digital Blaze haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen.
17.2. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Zinsverlusten,
Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht
zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
17.3. Die Haftung von Digital Blaze ist der Höhe nach mit dem im jeweiligen Projekt bzw. innerhalb
der letzten zwölf Monate aus dem Wartungsvertrag tatsächlich vereinnahmten Nettoentgelt
begrenzt.
17.4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie in den Fällen, in denen
das österreichische Produkthaftungsgesetz oder sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften zur
Anwendung kommen.
17.5. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,
jedenfalls aber in drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis, soweit gesetzlich zulässig.
17.6. Digital Blaze haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten
Inhalte oder Vorgaben. Eine rechtliche Prüfung der erstellten Werke (z. B. auf Marken-,
Wettbewerbs-, Urheber- oder Datenschutzrecht) ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht
ausdrücklich beauftragt wurde.
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18. Stornierung und Vertragsbeendigung
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18.1. Tritt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder kündigt er diesen vorzeitig aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Digital Blaze liegen, so verbleibt die geleistete Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts bei Digital Blaze, sofern mit der Leistungserbringung bereits begonnen wurde. Sie deckt den entstandenen Aufwand sowie den entgangenen Gewinn pauschal ab.
18.2. Übersteigen die nachweislich bereits erbrachten Leistungen den Anzahlungsbetrag, sind diese darüber hinaus nach dem vereinbarten Preis bzw. ersatzweise nach Aufwand zum geltenden Stundensatz zu vergüten.
18.3. Das Recht zur Stornierung vor Beginn der Leistungserbringung gegen Erstattung der Anzahlung bleibt unberührt.
18.4. Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Digital Blaze liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber Digital Blaze e.U. | AGB | Seite 8 von 8 trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt, wesentliche Mitwirkungspflichten gröblich verletzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Vermögens abgewiesen wird.
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19. Schriftform und Kommunikation

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19.1. Alle Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der E-Mail-Verkehr zwischen den vereinbarten Ansprechpartnern wird der Schriftform gleichgehalten.
19.2. Auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
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20. Salvatorische Klausel

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

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21.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und
des UN-Kaufrechts.
21.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Digital Blaze ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

22. Schlussbestimmungen

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22.1. Digital Blaze ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
22.2. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter https://digitalblaze.at/agb abrufbar.

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Digital Blaze e.U., Wien, Stand: Mai 2026

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